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  • Für Unternehmer & Privatpersonen

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  • Betreuung von Finanzangelegenheiten

    Im Interesse unserer Mandanten

Informationen zur Gebührenabrechnung

Alle vorgenannten steuerrechtlichen Dienstleistungen werden nach der gesetzlichen Gebührenverordnung (Steuerberatergebührenverordnung StBVV) jeweils in der aktuellsten Fassung abgerechnet.

Maßgebend im Bereich der Steuerberatung ist neben dem jeweiligen Gegenstandswert (z.B.: Bruttoeinkommen oder jeweils der höhere Wert der Summe aller Betriebseinnahmen oder – ausgaben) auch der Zeit- und Arbeitsaufwand sowie der Schwierigkeitsgrad für den einzelnen Auftrag.

Im Bereich der Unternehmensberatung bzw. betriebswirtschaftlichen Beratung berechnen wir grundsätzlich je angefangene halbe Stunde 90,00 EUR netto pro Arbeitsauftrag.

Leistungs- und Gebührenübersicht

Siehe Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Steuerberatung

Eine Übersicht unserer Leistungen und Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung.

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Wirtschaftsberatung

Eine Übersicht unserer Leistungen und Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsberatung.

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Treuhandwesen

Eine Übersicht der Aufgaben sowie freiwilliger und gesetzlicher Prüfungen.

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Betriebswirtschaft

Eine Übersicht der Analysearbeiten und Leistungen im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Beratung.

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