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    Kompetent und engagiert

  • Für Unternehmer & Privatpersonen

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  • Betreuung von Finanzangelegenheiten

    Im Interesse unserer Mandanten

Bürogemeinschaft Kerstin Freund & Antje A. Jäschke seit 1998

Herzlich willkommen auf unserer Internetseite

Wir sind Ihr zuverlässiger und engagierter Partner für die Bereiche der Steuerberatung, der Wirtschaftsberatung, des Treuhandwesens sowie der Betriebswirtschaftlichen Beratung für den Raum Gronau (Leine) und Umgebung.

Unsere Philosophie stellt die Interessen des Mandanten in den Vordergrund, wir betreuen und beraten Sie individuell und persönlich.

In freundlicher Atmosphäre empfangen wir Sie in unserem Hause und nehmen uns Zeit für eine kompetente Betreuung Ihrer Finanzangelegenheiten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Kontakt mittels unseres Kontaktformulars - Termine für ein informatives Gespräch vereinbaren wir gern mit Ihnen persönlich.

Ihr Team der Bürogemeinschaft Kerstin Freund & Antje A. Jäschke.

Grundsteuererklärungen: Fristverlängerung bis 31.01.2023!

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.2023 ab.

Haben Sie das auch bekommen?

Informationsschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe

Wenn ja, haben Sie verpflichtend in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen.

Wir helfen Ihnen gern dabei! Bitte reichen Sie hierfür vorab per E-Mail oder postalisch folgende Unterlagen ein:

  1. Schreiben des Finanzamtes zur Aufforderung der Erklärungsabgabe, ggf. für jedes Flurstück
  2. Letzten Einheitswertbescheid für das zu bewertende Grundstück
  3. Letzten Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt pro Grundstück
  4. Letzten Grundsteuer-Bescheid von der Gemeinde pro Grundstück
  5. Wohnflächenberechnung je Grundstück, z.B. aus Mietvertrag, Kaufvertrag, Herstellungsberechnung Architekt
  6. Bauliche Veränderungen seit der letzten Einheitswert-Feststellung, z.B. Dachboden-Ausbau oder Wintergarten-Anbau? Wenn ja, bitte auch hierfür die Flächenberechnungen einreichen
  7. Aktuelle Gebäudenutzung (Aufteilung in „WOHNEN“ und „Nicht WOHNEN“)
  8. Nutzflächenberechnung bei Nutzung „NICHT WOHNEN“
  9. Klärung der Eigentumsverhältnisse (Wem gehört grundbuchrechtlich das Grundstück?) Wenn mehrere Eigentümer, dann bitte alle aktuellen Adressdaten der Eigentümer angeben
  10. Grundbuchauszug, wenn vorhanden

Siehe hierzu auch:
Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 | Landesamt für Steuern Niedersachsen

Steuerberatung

Eine Übersicht unserer Leistungen und Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung.

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Wirtschaftsberatung

Eine Übersicht unserer Leistungen und Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsberatung.

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Treuhandwesen

Eine Übersicht der Aufgaben sowie freiwilliger und gesetzlicher Prüfungen.

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Betriebswirtschaft

Eine Übersicht der Analysearbeiten und Leistungen im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Beratung.

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