Informationen zur Gebührenabrechnung
Alle vorgenannten steuerrechtlichen Dienstleistungen werden nach der gesetzlichen Gebührenverordnung (Steuerberatergebührenverordnung StBGebV) jeweils in der aktuellen Fassung abgerechnet.
Maßgebend im Bereich der Steuerberatung ist neben dem jeweiligen Gegenstandswert (z.B.: Bruttoeinkommen oder jeweils der höhere Wert der Summe aller Betriebseinnahmen oder – ausgaben) auch der Zeit- und Arbeitsaufwand sowie der Schwierigkeitsgrad für den einzelnen Auftrag.
Im Bereich der Unternehmensberatung bzw. betriebswirtschaftlichen Beratung berechnen wir grundsätzlich je angefangene halbe Stunde 50,00 EUR netto pro Arbeitsauftrag.
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Empfehlenswerte Links
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