Bürogemeinschaft Kerstin Freund & Antje A. Jäschke

Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Treuhandwesen & Betriebswirtschaftliche Beratung

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Informationen zur Gebührenabrechnung

Alle vorgenannten steuerrechtlichen Dienstleistungen werden nach der gesetzlichen Gebührenverordnung (Steuerberatergebührenverordnung StBGebV) jeweils in der aktuellen Fassung abgerechnet.

Maßgebend im Bereich der Steuerberatung ist neben dem jeweiligen Gegenstandswert (z.B.: Bruttoeinkommen oder jeweils der höhere Wert der Summe aller Betriebseinnahmen oder – ausgaben) auch der Zeit- und Arbeitsaufwand sowie der Schwierigkeitsgrad für den einzelnen Auftrag.

Im Bereich der Unternehmensberatung bzw. betriebswirtschaftlichen Beratung berechnen wir grundsätzlich je angefangene halbe Stunde 50,00 EUR netto pro Arbeitsauftrag.

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Mo. - Do. von 9.00 - 16.00 Uhr
Fr. von 9.00 - 14.00 Uhr

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Leistungen im Bereich der Steuerberatung

Eine Übersicht unserer Leistungen und Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung.

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Leistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung

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Leistungen im Bereich des Treuhandwesens

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Leistungen der Betriebswirt-
schaftlichen Beratung

Eine Übersicht der Analysearbeiten und Leistungen im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Beratung.

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